in kürze NRW-BÜRGERMEISTER : Acht Jahre Amtszeit
Nach der ersten Direktwahl der Bürgermeister 1999 will die NRW-Regierung nun die Amtszeit der Stadt- und Gemeindeoberhäupter auf acht Jahre verlängern. Die Pläne für die Reform der Gemeindeordnung wurden im Innenministerium entworfen und sollen in Anfang Januar von Schwarz-Gelb beraten werden. (dpa)