Abschlussbericht zum BayernLB-Skandal: CSU-Promis handelten "fahrlässig"
Der Abschlussbericht der CSU zum BayernLB-Skandal ist da. Und voilà: prominente CSU-Politiker handelten fahrlässig, zweien von ihnen droht nun sogar eine Schadenersatzklage.
MÜNCHEN taz | Prominente CSU-Politiker haben im BayernLB-Skandal fahrlässig gehandelt, darunter Eministerpräsident Günther Beckstein, Exparteichef Erwin Huber und Nochlandtagsfraktionschef Georg Schmid. Der frühere bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser handelte womöglich sogar grob fahrlässig. So steht es im am Donnerstag vorgelegten Entwurf zum Schlussbericht des Untersuchungsausschusses. Das Brisante: Der Bericht kommt nicht von der Opposition, sondern von der CSU.
Ein Jahr lang hat ein Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag den Kauf der österreichischen Skandalbank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) durch die Bayerische Landesbank durchleuchtet. Das Geschäft im Jahr 2007 kostete die bayerischen Steuerzahler 3,7 Milliarden Euro. Der Kauf wurde von hochrangigen bayerischen Regierungsmitgliedern abgesegnet, die im Verwaltungsrat die BayernLB kontrollieren sollten.
Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Thomas Kreuzer von der CSU, hat seinen Abschlussbericht mit dem Koalitionspartner FDP abgestimmt. Damit unterstützt die Mehrheit der Ausschussmitglieder Kreuzers Ergebnisse. Die Verwaltungsräte hätten sich darauf verlassen, von den BayernLB-Vorständen umfassend über Risiken beim Kauf informiert zu werden, so Kreuzer bei der Vorstellung seines Berichts im Landtag. "Das hätten Sie nicht tun dürfen." Die CSU-Minister hätten es versäumt, sich vor Abschluss des Kaufvertrags über Details zu informieren.
Besondere Verantwortung sieht Kreuzer bei zwei Parteifreunden: Faltlhauser und Exsparkassenpräsident Siegfried Naser. Die hätten als der Verwaltungsratschef und dessen Stellvertreter besondere Rechte und Pflichten gehabt. Ob sie grob fahrlässig gehandelt haben, lässt Kreuzer offen. Dabei ist das Wort "grob" entscheidend. Nur im Falle einer groben Fahrlässigkeit können Naser und Faltlhauser zu Schadenersatz verurteilt werden. Die Entscheidung, ob die beiden CSUler verklagt werden, liegt beim Vorstand der BayernLB.
Er würde bei der aktuellen Sachlage keine Klage einreichen, meint Kreuzer. Er sagt: "Wir sind zu der Auffassung gelangt, dass eine grobe Fahrlässigkeit nicht sicher angenommen, aber auch nicht sicher ausgeschlossen werden kann."
Dafür ist er sich bei der Schuld einer anderen CSU-Größe ganz sicher: dem damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber. Dem sei kein Fehlverhalten vorzuwerfen, so Kreuzer. Dass Stoiber seinerzeit in Kroatien Druck für den Verkauf der HGAA an die Bayern gemacht habe, sei "angemessen" gewesen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Anschlag in Magdeburg
Vorsicht mit psychopathologischen Deutungen
US-Interessen in Grönland
Trump mal wieder auf Einkaufstour
Täter von Magdeburg
Schon lange polizeibekannt
Lohneinbußen für Volkswagen-Manager
Der Witz des VW-Vorstands
Insolventer Flugtaxi-Entwickler
Lilium findet doch noch Käufer
Abschiebung erstmal verhindert
Pflegeheim muss doch nicht schließen