in kürze FRÜHPENSIONIERTE BEAMTE : Abschläge zulässig
Beamte, die vor der Altersgrenze von 65 Jahren in den Ruhestand gehen, müssen eine Kürzung ihrer Pensionen hinnehmen. Das Bundesverfassungsgericht entschied, solche Pensionsabschläge seien durch das Grundgesetz gedeckt. Die Beschwerde eines mit 62 Jahren in den Ruhestand gegangenen Staatsdieners sei unzulässig. (ap).