in kürze FRAUEN FRÜHER IN RENTE : Abschläge rechtens
Frauen müssen Abschläge bei der Rente hinnehmen, wenn sie sie schon ab 60 beziehen. Das Bundesverfassungsgericht billigte die Regelungen des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes von 1996. Danach soll bis 2009 der Zugang von Frauen und Männern zur Rente stufenweise angeglichen werden. Az. 1 BvR 2491/97 (afp)