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Abschied der CDU vom BVG-Arbeitslosenticket

■ Abgeordneter kritisiert: Partei verstieß gegen ihren eigenen Beschluß

In der CDU-Fraktion hat die Streichung des BVG-Tickets für Empfänger von Arbeitslosengeld Empörung ausgelöst. Der Abgeordnete Andreas Apelt erinnerte gestern daran, daß seine Partei erst vor rund zwei Wochen auf dem Landesparteitag den Erhalt des Arbeitslosentickets mit großer Mehrheit beschlossen hat.

Apelts eigener Antrag war bei nur drei Gegenstimmen und einigen Enthaltungen angenommen worden.

Dagegen koppelten Abgeordnete der SPD und CDU letzte Woche im Hauptausschuß einen BVG-Zuschuß über 40 Millionen Mark für 1995 an die Maßgabe, die Summe dürfe nur als Ausgleichszahlung für ermäßigte Tickets von Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfe- Berechtigten verwendet werden. Der jetzige BVG-Zuschuß von 56,6 Millionen Mark wurde für 1995 kräftig gekürzt. So fallen rund 12,6 Millionen Mark für Arbeitslose und weitere 350.000 Mark für arbeitslose Jugendliche unter den Tisch.

Mit ihrer Zustimmung hätten die CDU-Abgeordneten den ursprünglichen Auftrag des Landesparteitages „ausgehöhlt“, meinte Apelt gestern. Die Abgeordneten seien zwar nicht an die Beschlüsse des Parteitages gebunden, stünden aber in der „moralischen Verpflichtung“, gerade den sozial Schwachen unter die Arme zu greifen. Die jetzige Entscheidung sei „um so bedenklicher“, weil auf dem Landesparteitag „die gesamte Führungsriege von Diepgen bis Landowsky für das Arbeitslosenticket gestimmt hat“, so Apelt.

Für die finanzpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Michaele Schreyer, ist die Streichung der BVG-Karte „Willkür“ und angesichts der anhaltend hohen Arbeitslosenquote „eine Schande“. Ihre Faktion werde auf der kommenden Parlamentssitzung am 8./9. Dezember bei der Verabschiedung des Doppelhaushalts 1995/96 mehrere Änderungsanträge einbringen.

Schreyer erinnerte daran, daß nächstes Jahr 13,3 Millionen Mark für die Berlin-Werbung zur Verfügung gestellt werden – in etwa die Summe, die der BVG gestrichen wurde.

Für die SPD verteidigte gestern der haushaltpolitische Sprecher Jürgen Lüdtke die neue Regelung: „Wir wissen, was wir im Zweifel auf uns geladen haben.“ Die dramatische Lage der Berliner Finanzen lasse ein Aufstocken des BVG-Zuschusses einfach nicht zu. „Es bleibt bei 40 Millionen Mark.“ Lüdtke erinnerte daran, daß der Senat die Summe ursprünglich nur für Sozialhilfetickets vorgesehen hatte. Jetzt seien wenigstens noch die Empfänger von Arbeitslosenhilfe berücksichtigt worden. Severin Weiland

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