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Abschiebung

Schleswig-Holstein tut sich mit der Abschiebung von Kurden auch weiterhin schwer: Gestern gab Innenminister Ekkehard Wienholtz im Zusammenhang mit dem am 12. Juni endgültig auslaufenden Abschiebestopp einen Erlaß an die Ausländerbehörden bekannt. Sie müssen künftig vor jeder Aufenthaltsbeendigung eine eingehende Einzelfallprüfung vornehmen und die Zustimmung des Innenministers einholen. Es soll geprüft werden, ob Abschiebungshindernisse vorliegen, obwohl der Spielraum dafür sehr eng ist. Denn in den meisten Fällen ist das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge allein zuständig. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hatte vor kurzem bestätigt, daß Kurden aus der Südosttürkei der Gruppenverfolgung ausgesetzt sind und keine innerstaatliche Fluchtalternative haben.

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