: Abschiebung nach Tansania illegal
STRASSBURG afp ■ Ein politischer Flüchtling aus Tansania darf nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht aus Großbritannien abgeschoben werden. Dem Mann drohten in seinem Heimatland Verfolgung und Misshandlungen, befanden die Straßburger Richter in einem am Dienstag gefällten Urteil. Großbritannien müsse auf die geplante Abschiebung verzichten, da diese einen „potenziellen Verstoß“ gegen das Folterverbot darstellen würde. Großbritannien gehört zu den Mitgliedsländern des Europarats und zu den Unterzeichnern der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Regierung in London verpflichtete sich damit, die Straßburger Urteile umzusetzen. Der von der Insel Sansibar stammende Kläger war 1994 wegen seiner Aktivitäten in der politischen Opposition drei Monate lang inhaftiert und wiederholt gefoltert worden. 1995 stellte er in Großbritannien Antrag auf politisches Asyl, der abgelehnt wurde. Zugleich ordneten die britischen Behörden seine Ausweisung an.
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