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Abschiebestopp

■ In Hessen haben unbegleitete Flüchtlingskinder künftig Bleiberecht

Frankfurt/Main (taz) – Der neue hessische Innenminister Gerhard Bökel (SPD) hat den Alleingang gewagt: Weil die Bundesregierung und andere Bundesländer der hessischen Initiative gegen die Abschiebung unbegleiteter Flüchtlingskinder bislang die kalte Schulter zeigten, verhängte der Minister in eigener Regie einen Abschiebestopp. Danach dürfen minderjährige Flüchtlinge dann nicht mehr aus Hessen abgeschoben werden, wenn ihre Betreuung in ihren Heimatländern nicht gesichert ist. Damit werde der Umstand der fehlenden Betreuung zu einem „tatsächlichen Abschiebehindernis“, sagte Bökel in einem Interview mit der FR.

Das rot-grün regierte Hessen sei somit das erste Bundesland, das „zugunsten der Kinder entschieden“ habe. Bisher galt die Regelung, daß sich die zuständigen Innenminister der Länder Einzelfallentscheidungen nach dem Härtefallprinzip vorbehielten. Allerdings hat der erst seit vier Wochen als Nachfolger von Innenminister Günther amtierende Bökel die Erfahrung gemacht, daß ihm von den Ausländerbehörden keine Einzelfälle zur Begutachtung vorgelegt wurden. Auch die Bündnisgrünen im hessischen Landtag hatten einzelnen Ausländerbehörden wiederholt vorgeworfen, zu „reinen Abschiebebehörden“ geworden zu sein. Laut Innenministerium leben in Hessen zur Zeit rund 700 minderjährige Flüchtlinge ohne Familienangehörige.

Der Alleingang Hessens wurde gestern von Innenminister Manfred Kanther (CDU) scharf kritisiert. Dadurch unterlaufe erneut eine SPD-geführte Landesregierung „den Geist des Asylkompromisses, der davon lebt, daß illegal Eingereiste unter strikter Anwendung des Rechts abgeschoben werden“. Kanther kündigte an, daß er den Abschiebestopp nach Ablauf der zulässigen Frist von einem halbem Jahr keinesfalls verlängern werde. Die Länder dürfen Abschiebestopps im Alleingang nur für den Zeitraum von sechs Monaten anordnen. kpk

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