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Abschiebestopp gefordert

■ Stade: Hungerstreik der Tamilen geht weiter / Offener Brief an Innenminister

Fünf Tage Hungerstreik und kein Ende in Sicht: Tamilische Flüchtlinge verweigern seit vergangenem Donnerstag die Nahrung und protestieren vor dem Verwaltungsgericht in Stade gegen Abschiebungen in das Bürgerkriegsland Sri Lanka. In einem offenen Brief, der gestern dem niedersächsischen Innenministerium und den Parteien zuging, wird ein Abschiebestopp in Niedersachsen gefordert.

Die über 140 UnterzeichnerInnen des Briefes bitten die Landesregierung, „sich auf der Innenministerkonferenz dafür einzusetzen, daß die offizielle Einschätzung über die Lage in Sri Lanka unter der aktuellen Lage neu diskutiert wird“. Die Offensive des Militärs gegen die tamilische Zivilbevölkerung schaffe neue Fakten. Die Hungerstreikenden wollen die Anerkennung der Gruppenverfolgung erreichen.

Auslöser der Protestaktionen war die Abschiebung des 23jährigen Sathasivam Baskaran vergangene Woche. Ihm hatte das Verwaltungsgericht keinen Rechtsschutz gewährt. Die „Kampagne für Menschenrechte in Sri Lanka und Tamil Ealam“ fürchtet nun weitere Abschiebungen. Die Anerkennung der „Gruppenverfolgung für Angehörige der tamilischen Bevölkerung wird vom Bundesamt und den Gerichten abgelehnt. Das führt dazu, daß jede einzelne Person eine persönliche Verfolgung nachweisen muß“, so der offene Brief.

Der Leiter der Stader Ausländerbehörde, Heinz Ulrich, hat inzwischen zugesagt, daß so lange keine Tamilen abgeschoben würden, bis seine Anfrage beim Bundeamt zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge beantwortet sei. Mit neuem Informationsmaterial der Arbeiterwohlfahrt zur Lage in Sri Lanka ist er an das Bundesamt herangetreten, um klären zu lassen, ob eine neue Situation eingetreten ist.

Doch die tamilischen Hungerstreikenden wollen eine schriftliche Abschiebestopp-Zusage. „Ich kann das nicht schriftlich geben“, so Ulrich gestern, „das wäre rechtswidrig.“ Die Ausländerbehörde führe nur die Entscheidungen des Bundeamtes und der Gerichte aus. Sollte die Anfrage an das Bundesamt negativ beantwortet werden, „schiebe ich anschließend wieder ab“. Silke Mertins

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