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Archiv-Artikel

in kürze ALTERSTEILZEIT-WUNSCH Ablehnung gilt nicht

Wenn Arbeitnehmer sich für Altersteilzeit entscheiden, darf dies nicht einfach aus Kostengründen abgelehnt werden, so das Arbeitsgericht Frankfurt. Es gab der Klage einer Krankenschwester gegen einen kirchlichen Verband statt und verurteilte ihn, mit der Frau einen Altersteilzeitvertrag abzuschließen (AZ.: 1 Ca 5187/05). (dpa)