in kürze ALTERSTEILZEIT-WUNSCH : Ablehnung gilt nicht
Wenn Arbeitnehmer sich für Altersteilzeit entscheiden, darf dies nicht einfach aus Kostengründen abgelehnt werden, so das Arbeitsgericht Frankfurt. Es gab der Klage einer Krankenschwester gegen einen kirchlichen Verband statt und verurteilte ihn, mit der Frau einen Altersteilzeitvertrag abzuschließen (AZ.: 1 Ca 5187/05). (dpa)