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Abgeordnetenmandat nur ohne Pastorenamt

Wenn der Hamburger Hauptpastor Lutz Mohaupt auf der CDU-Liste in die Bürgerschaft gewählt wird, muß er sein Pastorenamt an St. Jacobi aufgeben. Im für Nordelbien gültigen Pfarrergesetz heißt es: „Nimmt ein Pastor auf Europa-, Bundes- oder Landesebene ein Abgeordnetenmandat an, so wird er ohne Dienstbezüge beurlaubt.“ Mohaupt: „Das ist mir neu.“ Nordelbiens Pressepastor Karl-Günther Petters erklärte laut epd, grundsätzlich werde politisches Engagement von Pastoren begrüßt. In diesem Falle aber habe die Kirche sich bewußt für die Trennung von parteipolitischem und kirchlichem Auftrag entschlossen.