Abgeordnetenhaus: Donnerstag darf erste Sitzung sein
Das Berliner Abgeordnetenhaus kann am Donnerstag wie geplant zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Der Landesverfassungsgerichtshof hat am Montag einen Eilantrag abgelehnt, mit dem das vorläufig untersagt werden sollte. Der Antragsteller war Mitglied des Abgeordnetenhauses, gehört ihm nach der Wahl am 26. September laut dem amtlichen Endergebnis aber nicht mehr an. Er habe geltend gemacht, dass die Mängel bei der Durchführung der Wahl so gravierend gewesen seien, dass dem neu gewählten Landesparlament die Legitimität fehle. Die konstituierende Sitzung müsse deshalb bis zur Entscheidung über das Wahlprüfungsverfahren einstweilen untersagt werden. (dpa)
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