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■ AUTOKatalysatorzuschuß bis 31. Juli 1992

Flensburg (dpa) — Autobesitzer erhalten vom Staat weiterhin einen zeitlichen „Nachschlag“, um die Finanzhilfe für den nachträglichen Einbau eines Katalysators weiterhin nutzen zu können. Die Frist für Zuschüsse wurde vom Gesetzgeber um ein Jahr bis zum 31. Juli 1992 verlängert.

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