■ AUTO: Feuerwehr darf abschleppen
Berlin. Autos, die in Feuerwehrausfahrten parken, dürfen von der Polizei sofort abgeschleppt werden. Das Verwaltungsgericht entschied, daß nicht mit der Umsetzung des Fahrzeugs gewartet werden kann, bis es zu einer konkreten Behinderung der Feuerwehr kommt. Wegen der Parkraumnot in der Berliner Innenstadt, die häufig zu weiten Entfernungen zwischen Parkplatz und eigentlichem Fahrziel führe, müsse die Polizei auch nicht im nächstgelegenen Gebäude nach dem Fahrer fragen. Durch den Richterspruch (Aktenzeichen VG 4 A 61.89) unterlag eine Frau, die ihr Fahrzeug in einer Feuerwehrzufahrt eines Seniorenheims geparkt hatte, um dort Gepäck für ihre gehbehinderte Mutter abzugeben. Die Klägerin wollte nicht 142 DM für das Abschleppen ihres Autos zahlen. Nach Ansicht der Richter kann sich die Klägerin auch nicht darauf berufen, daß ihr das Personal das Parken gestattet habe. Grund: Das Freihalten der Feuerwehrzufahrt diene dem Schutz von weit mehr Menschen als dem Personal.
HASCHSICH
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