: AUSNAHMEN VOM FAHRVERBOT
Von dem Fahrverbot in der künftigen Umweltzone in der Innenstadt sind nach Angaben des Senats 70.000 Autos und 30.000 Lastwagen betroffen. Das sind Fahrzeuge mit Dieselmotor ohne Rußfilter sowie mit Benzinmotor ohne Katalysator. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen. PRIVATE PKW: Halter von privaten Pkws oder von Firmenfahrzeugen ohne Plakette können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn ihre Autos technisch nicht nachrüstbar sind oder die Nachrüstung sich wirtschaftlich nicht rentiert. Dies gilt auch, wenn der Ersatz durch ein für die Zone zugelassenes Auto die Existenz gefährden würde. SONDERFAHRZEUGE: Bei Spezialfahrzeugen gibt es die Genehmigung, wenn die Fahrzeuge hohe Anschaffungs- und Umrüstungskosten sowie wenige Fahrten in der Umweltzone haben. Dazu zählen Kräne, Schwerlasttransporter und Zugmaschinen von Schaustellern. OLDTIMER: Bestimmte Oldtimer dürfen pro Jahr nicht mehr als 700 Kilometer in der Zone fahren. Für den Nachweis muss ein Fahrtenbuch geführt werden. Über die mehr als 2.000 Berliner Trabis und Wartburgs sagte Umweltsenatorin Katrin Lompscher: „Sie haben nur die Chance auf Gnade, wenn sie den Oldtimerstatus erreicht haben.“ DPA, DDP