■ AUFARBEITUNG: 50 Nazi-Urteile werden aufgehoben
Schleswig (ap) — Die Staatsanwaltschaft in Schleswig will 50 Todesurteile der Sondergerichte in Kiel und Altona aus der Zeit des Nationalsozialismus aufheben. Wie der Generalstaatsanwalt gestern mitteilte, ist es angesichts der gegenwärtig mit Nachdruck betriebenen Aufhebung von Unrechtsurteilen der DDR-Justiz „eine bittere Ironie der deutschen Justizgeschichte, daß die Rehabilitation der Opfer der NS-Justiz bis heute nicht gelungen ist“.
Das Sondergericht Kiel hatte während der Nazizeit 127 Todesurteile gefällt, wovon mindestens 120 vollstreckt wurden. Weiterhin wurden, so der Generalstaatsanwalt, 44 polnische Staatsangehörige wegen Verbrechen nach der Polen-Strafrechtsverordnung verurteilt. Das Sondergericht Altona fällte Todesurteile gegen vier Angeklagte wegen des sogenannten Altonaer Blutsonntags. Sie wurden am 1. August 1933 hingerichtet.
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