piwik no script img

■ AUFARBEITUNG50 Nazi-Urteile werden aufgehoben

Schleswig (ap) — Die Staatsanwaltschaft in Schleswig will 50 Todesurteile der Sondergerichte in Kiel und Altona aus der Zeit des Nationalsozialismus aufheben. Wie der Generalstaatsanwalt gestern mitteilte, ist es angesichts der gegenwärtig mit Nachdruck betriebenen Aufhebung von Unrechtsurteilen der DDR-Justiz „eine bittere Ironie der deutschen Justizgeschichte, daß die Rehabilitation der Opfer der NS-Justiz bis heute nicht gelungen ist“.

Das Sondergericht Kiel hatte während der Nazizeit 127 Todesurteile gefällt, wovon mindestens 120 vollstreckt wurden. Weiterhin wurden, so der Generalstaatsanwalt, 44 polnische Staatsangehörige wegen Verbrechen nach der Polen-Strafrechtsverordnung verurteilt. Das Sondergericht Altona fällte Todesurteile gegen vier Angeklagte wegen des sogenannten Altonaer Blutsonntags. Sie wurden am 1. August 1933 hingerichtet.

VERWEIGERER

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen