■ ARBEITSRECHT: Kein Anspruch auf Vollbeschäftigung
Berlin. Eine Beamtin, die aus familiären Gründen ihre Arbeitszeit reduziert hatte, hat keinen Anspruch darauf, kurzfristig wieder voll beschäftigt zu werden. Das Oberverwaltungsgericht entschied, Beamte hätten grundsätzlich keinen Anspruch darauf, daß der Dienstherr auf Antrag die Arbeitszeitermäßigung vorzeitig widerruft. Aus Fürsorgegründen müßten aber die bisherige Dauer der Teilzeitbeschäftigung und die Gründe des Rückkehrwunsches berücksichtigt werden. (Az. OVG 4 B 18.91)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen