: ANALYSE
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland wegen mangelhaften Schutzes der Privatsphäre in den Medien verurteilt. Damit gab das Straßburger Gericht gestern Prinzessin Caroline von Monaco Recht, die wegen der unerlaubten Veröffentlichung von Fotos in mehreren deutschen Illustrierten geklagt hatte. Das Recht auf Meinungsfreiheit müsse in einer „ausgewogenen Balance“ zum Grundrecht auf Schutz des Privatlebens stehen.