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Archiv-Artikel

ANALYSE

Auch Rettungssanitäter dürfen höchstens 48 Stunden je Woche arbeiten. Die Ausnahmeregelungen für Katastrophenschutz und Verkehr greifen nicht, urteilte gestern der Europäische Gerichtshof. In einem Streit um den Rettungsdienst beim Deutschen Roten Kreuz hielten die Richter aber daran fest, dass sich Beschäftigte privater Arbeitgeber nicht direkt auf europäisches Recht berufen können. (Az.: C-397/01 und andere) AFP