: ANALYSE
SPD und Grüne haben sich auf ein Antidiskriminierungsgesetz geeinigt. Es erlaubt zivilrechtliche Klagen von Betroffenen, die im Arbeitsleben oder im privaten Rechtsverkehr benachteiligt werden. Die Klage kann sich auf Unterlassung richten oder auf Schadenersatz. Bei Privatgeschäften kann der Abschluss eines Vertrags erzwungen werden, wenn dem nur die Diskriminierung entgegensteht. CHR