ALKOHOLKONTROLLE EKD-RATSVORSITZENDE KÄSSMANN : Strafanzeigen wegen Geheimnisverrats
HANNOVER | Nach der Alkoholfahrt von Margot Käßmann sind bei der Staatsanwaltschaft Hannover drei Strafanzeigen wegen Geheimnisverrats eingegangen. Die Justiz soll klären, wie die Alkoholkontrolle der ehemaligen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche (EKD) an die Öffentlichkeit gelangte und ob Polizisten vertrauliche Informationen weitergegeben haben. Die Anzeigen werden an die Staatsanwaltschaft Lüneburg abgegeben, um jeden Verdacht der mangelnden Objektivität zu vermeiden, wurde ein Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung bestätigt. Eine vierte Strafanzeige sei noch auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft Hannover. Käßmann war am 24. Februar nach einer Alkoholfahrt als EKD-Ratsvorsitzende und hannoversche Bischöfin zurückgetreten. Sie hatte sich mit 1,54 Promille im Blut hinter das Steuer ihres Dienstwagens gesetzt und war über eine rote Ampel gefahren. Danach wurde sie von der Polizei gestoppt. (dpa)