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AL will Berlinzulage begrenzen

Eine Änderung des Berlinförderungsgesetzes einschließlich einer Begrenzung der achtprozentigen Arbeitnehmerzulage und Einkommensteuerpräferenz hat die AL gefordert. Die Berlinzulage sollte auf eine Höchstgrenze von 4.800 Mark jährlich festgesetzt werden. Für Jahreseinkommen von über 60.000 Mark würde dies eine Kürzung bedeuten. Das eingesparte Geld sollte dazu benutzt werden, um Arbeitslosen eine Berlinzulage zu zahlen, sagte der AL-Abgeordnete Bernd Köppl gestern. Er sprach sich dafür aus, daß die von Bonn finanzierte Berlinförderung mit einem Subventionsvolumen von 9,5 Milliarden Mark jährlich auch nach der Öffnung der Grenzen in bisheriger Höhe weitergezahlt wird. In den vergangenen Jahren durch die Insellage der Stadt entstandene Fehlentwicklungen und „Gießkannensubventionen“ müßten jedoch abgeschafft werden. Für eine Novellierung des Berlinförderungsgesetzes schlägt die Alternative Liste im einzelnen vor: Für die sogenannte Herstellerpräferenz sollte es keinen Sockelbetrag mehr geben. Grundlage für die Bewilligung von Mitteln müsse eine auf neue Weise berechnete Wertschöpfungsquote sein, um besonders arbeitsplatzintensive Produktionen und Dienstleistungsbetriebe zu fördern. Auch die sogenannte Abnehmerpräferenz sollte innerhalb von fünf Jahren abgeschafft werden. Die dadurch eingesparten Mittel könnten in einen Strukturfonds fließen, um ökologisch notwendige Investitionen und zum Beispiel auch Umschulungs und Qualifikationsmaßnahmen für den Anpassungsprozeß der Industrie im Ostteil der Stadt zu finanzieren. Die AL schlägt außerdem die Einrichtung eines „Öko-Fonds“ vor, der durch Wegfall der Subventionen für Baukredite und die sogenannte Körperschaftssteuerpräferenz finanziert werden könnte. Aus diesem Fonds sollten Programme zum Ausbau des öffentlichen Nachverkehrs sowie zur Modernisierung der Müllwirtschaft und Energiesparmaßnahmen finanziert werden.

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