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AIDS: Haft in Schweden

■ Gericht verurteilt AIDS-infizierte Frau zu Zwangsverwahrung

Stockholm (dpa) – Eine 30jährige AIDS-infizierte Frau ist von einem Stockholmer Gericht zu lebenslanger Zwangsverwahrung verurteilt worden. Das Gericht berief sich bei seinem Beschluß auf das schwedische Seuchenschutzgesetz von 1968.

Das Gesetz macht eine Zwangsverwahrung möglich, wenn der Verdacht besteht, daß eine unter das Seuchenschutzgesetz fallende Krankheit weiter verbreitet wird.

Der Frau war angelastet worden, daß sie in einem für Prostitution bekannten Stockholmer Straßenzug gesehen worden sei. Einen Beweis, daß sie das AIDS-Virus weiterverbreitet habe, gab es nicht. Die Frau hatte während der Gerichtsverhandlung mehrfach betont, daß sie in der betreffenden Straße nur alte Bekannte besucht habe.

In Schweden befinden sich bereits zwei weitere Personen in Zwangsverwahrung.

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