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Archiv-Artikel

in kürze ALG-II-BESCHEIDE 90 Prozent fehlerhaft

Bis zu 90 Prozent der Bescheide über das neue Arbeitslosengeld II sind nach Einschätzung von Arbeitslosen- und Sozialhilfeinitiativen fehlerhaft. Vor allem bei Miet- und Heizkosten werde unzulässig gekürzt. Deshalb sollten die ALG-II-Empfänger bis zum 31. Januar Widerspruch einlegen, wenn sie Fehler vermuten. (dpa)