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5. Advent an der Kasse

■ Am 27. 12. nochmals langer Sonnabend

Die Geschäfte dürfen am kommenden Sonnabend nochmals bis 18.00 Uhr geöffnet bleiben. Die Senatssozialverwaltung hat eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erlassen. Damit werde einem Antrag des Gesamtverbandes des Berliner Einzelhandels (GdE) stattgegeben. Das Ladenschlußgesetz lasse aber pro Jahr eine gewisse Zahl von Ausnahmen am Sonnabend zu. Der Einzelhandelsverband habe darauf verwiesen, daß diese bisher nicht ausgeschöpft worden seien.

GdE-Hauptgeschäftsführer Nils Busch-Petersen begrüßte die „unbürokratisch“ erteilte Erlaubnis. Das Weihnachtsgeschäft ist nach Angaben des Einzelhandels in diesem Jahr unter den Erwartungen geblieben. Der Umsatz am letzten Wochenende vor dem Fest war besonders enttäuschend ausgefallen. Eisregen hatte viele Verbraucher vom Einkaufen abgehalten.

DAG-Sprecher Roland Tremper kritisierte die Entscheidung als „Schnellschuß ohne Anhörung der Gewerkschaften“ und ohne Rücksicht auf gesetzliche Notwendigkeiten, die eine solche Ausnahmeregelung unmöglich machten. Unter Hinweis auf die besondere Belastung des Personals in der Weihnachtszeit bezeichnete er die Ausnahmegenehmigung als „absolut unsozial“. Die großen Warenhäuser in der Stadt werden nach Angaben Trempers von den längeren Öffnungszeiten keinen Gebrauch machen und um 16.00 Uhr schließen. ADN, dpa

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