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24.000 Stimmen unzulässig

braunschweig taz ■ Das von einer Initiative angestrebte Bürgerbegehren gegen den Bau eines Einkaufszentrums mit Schlossfassade in Braunschweig ist unzulässig. „Ein Bürgerentscheid bedeutet einen Eingriff in die städtische Bauleitplanung“, begründete das Verwaltungsgericht sein Urteil. Das sei nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung nicht erlaubt. Außerdem habe die Initiative, die im Vorjahr 24.000 Stimmen gegen den 200 Millionen Euro teuren Bau gesammelt hatte, Fristen nicht eingehalten. Die Initiative will in Berufung gehen.