: 2.400 Mark Silvesterfolgen
■ Knallkörper verletzte Frau am Bein
Beinharte Folgen hatte die feucht-fröhliche Silvesternacht 1989/90 für Marian B., 25. Als sie sich kurz nach Mitternacht von einer Kellerfete auf die Straße begab, wurde sie von einem Feuerwerkskörper am Bein schwer verletzt. Der Täter war, so urteilte jetzt das Bremer Amtsgericht, der 41jährige Ralph H., der ebenfalls den Jahreswechsel auf der Straße feierte. Vor Richterin und Staatsanwalt beteuerte H. jedoch hartnäckig seine Unschuld.
Die Staatsanswaltschaft warf dem Angeklagten vor, mit seinem Cousin und seinem Sohn fahrlässig mit Leuchtpistolen und Knallkörpern geböllert zu haben. Das Ziel der drei war ein Grundstück, auf dem sich mehrere Silverstergäste, darunter Marian B., aufhielten. Ein Geschoß aus der Leuchtpistole des Angeklagten habe die Frau schließlich ins Bein getroffen.
Schon vor dem Unfall hatte sich die Party-Gemeinschaft durch die Knallerei der drei Männer belästigt gefühlt. Aber „es mußte wohl erst etwas passieren, damit ihr nicht mehr rüberschießt“ warf Zeuge Sch. dem Angeklagten vor.
Die Verwandten des Angeklagten deckten ihren Angehörigen im Zeugenstand. „Ralph war es nicht“, und: „Weiterhin verweigere ich die Aussage“ werden die Schlagworte der Zeugen. Der Staatsanwalt reagierte sauer: „Offenbar haben die zu Hause alles miteinander abgesprochen.“ Sprach's und plädoyierte für eine saftige Geldstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung.
Der Rechtsanwalt verteidigte die Unschuld seines Mandanten.Für ihn gab es zwei Verdächtige, H. und seinen Cousin. Vor Gericht wollte er dann lieber den Zeugen schlachten und ihm die Tat in die Schuhe schieben. Zeuge Sch. habe den falschen Mann als Täter identifiziert.
Vor Gericht überzeugte die Version des Rechtsanwaltes nicht. Nach dem Chaos von Deckungen und Beschuldigungen im Zeugenstand wurde Ralph H. für schuldig befunden und zu 20 Tagessätzen zu 120 Mark verurteilt.
Die Prozeßstrategie des Angeklagten und seines Rechtsanwaltes hinterließ bei der Richterin Befremden. „Unverständlich, warum der bisher Unbestrafte nicht gleich seine unglückliche Tat gestanden hat.“ Anna Herken
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