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15.000 Mark Strafe wegen Leerstands

Für den ungenehmigten Leerstand einer Zweizimmerwohnung muß ein Hauseigentümer ein Bußgeld von 15.000 Mark zahlen, teilte das Bezirksamt Tiergarten mit. Der Hauseigentümer hatte die Wohnung zwischen März 1993 und Februar 1994 nicht vermietet. Erschwerend sei hinzugekommen, daß er bereits in früheren Verfahren verwarnt worden sei. Erst als das Wohnungsamt Ermittlungen wegen des Leerstandes aufnahm, habe der Eigentümer einen Antrag auf Leerstand gestellt.dpa

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