in kürze FALSCHES PARKEN : 1.500 Euro Strafe
Ein kurzes Parken ohne Bezahlung der Parkgebühr hat eine Autofahrerin 1.500 Euro Geldstrafe gekostet. Sie hatte den Behinderten-Parkausweis ihrer Mutter hinter die Scheibe geklemmt. Damit wurde aus Ordnungswidrigkeit des Falschparkens die Straftat des Missbrauchs von Ausweispapieren, so das OLG München. (dpa)