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Archiv-Artikel

in kürze FALSCHES PARKEN 1.500 Euro Strafe

Ein kurzes Parken ohne Bezahlung der Parkgebühr hat eine Autofahrerin 1.500 Euro Geldstrafe gekostet. Sie hatte den Behinderten-Parkausweis ihrer Mutter hinter die Scheibe geklemmt. Damit wurde aus Ordnungswidrigkeit des Falschparkens die Straftat des Missbrauchs von Ausweispapieren, so das OLG München. (dpa)