1. Mai: Schnelles Urteil nach Randale in Friedrichshain
Das Amtsgericht verurteilte einen Randalierer zu 14 Monaten auf Bewährung.
Das Amtsgericht Tiergarten hat am Freitag ein erstes Urteil im Zusammenhang mit den diesjährigen Ausschreitungen rund um den 1. Mai in Berlin erlassen. Ein 57 Jahre alter Mann wurde wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruchs sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Gericht berücksichtigte zugunsten des Angeklagten, dass dieser bislang nicht vorbestraft war. Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der Familienvater in der Walpurgisnacht in Berlin-Friedrichshain in einer Gruppe gewalttätiger Randalierer aufgehalten, die versuchten, Räumungs- und Löschmaßnahmen der Polizei zu verhindern. Er selbst habe aus etwa 20 Metern Entfernung zwei Glasflaschen in Richtung von Polizeibeamten geworfen. Das Gericht nutzte den Angaben nach eine zunächst anberaumte Haftprüfung, um im Einverständnis aller Prozessbeteiligten in eine öffentliche Hauptverhandlung überzugehen. Die schnelle Verurteilung beruhe auf den Angaben des Angeklagten, der die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft unumwunden einräumte. Insgesamt wurde gegen rund 20 "Mai"-Randalierer Anklage erhoben. Trotz eines massiven Polizeiaufgebotes war es am 1. Mai zu den schwersten Unruhen seit Jahren gekommen, bei denen 479 Polizisten verletzt wurden. Es gab fast 300 Festnahmen. (ddp)
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