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Archiv-Artikel

… wird DNA entnommen

Weil Martin R. einen Böller auf Polizeibeamte geworfen haben soll, muss der Göttinger Antifa-Aktivist heute eine Speichelprobe abgeben – und das ohne gerichtliche Verurteilung (taz vom 28.12.2010). Er vermutet, der vermeintliche Böllerwurf sei ein Vorwand der Staatsanwaltschaft, um an die DNA von R. zu gelangen, weil sie ihn verdächtigen, einen Anschlag aufs Ausländeramt verübt zu haben. Die Ermittler seien aber nur wegen seiner dunklen Hautfarbe auf den 20-Jährigen aufmerksam geworden, sagt sein Rechtsanwalt Sven Adam. Er hat gegen die angeordnete Zwangsentnahme Klage beim Bundesverfassungsgericht (BVG) eingereicht. Er wolle nicht zulassen, dass sich eine DNA-Entnahme ohne Verurteilung zur normalen Polizeipraxis entwickelt. Das BVG beschloss gestern, die Klage nicht zur Entscheidung anzunehmen – eine Begründung gab es nicht. Adam nannte die Entscheidung des Gerichts eine „Katastrophe für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“. Mit einem Eintrag in die DNA-Dateien werde sein Mandant zu Unrecht als Schwerverbrecher gebrandmarkt. Antifa-Gruppen haben für 18 Uhr eine Kundgebung am Markt angekündigt.