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Archiv-Artikel

… klagt ein Polizist für alle

In der letzten Instanz ist diese Klage angelangt: Sie soll erreichen, dass Polizisten in Zukunft für jeden Bereitschaftsdienst, den sie bei einem Castor-Einsatz leisten, vollen Freizeitausgleich erhalten. Ist diese Musterklage heute vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erfolgreich, soll ihr Ergebnis für alle Polizisten gelten. Geklagt hatte einer von ihnen dagegen, dass seine Bereitschaftszeiten beim Castor-Transport 2005 nach Gorleben nicht in vollem Umfang als Arbeitszeit angerechnet wurden, sondern nur zu 25 Prozent. In erster Instanz war die Klage des Mannes abgelehnt worden – er ging in Berufung. Es gehe gar nicht um eine Vergütung in Geld, heißt es bei der Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen. Während der Bereitschaft lägen die Beamten aber oft in engen Containern zusammen, es sei laut und nicht erholsam. Die GDP fordert deshalb einen Ausgleich im Sinne des Gesundheitsschutzes.