: ... das Amtsdeutsch
Deutsche Sprache, schwere Sprache? Unbedingt! Und am schwersten ist sie stets, wenn Behörden formulieren. Doch die Bundesagentur für Arbeit will nicht mehr.
Irgendwie hat man sich ja an sie gewöhnt: an die nicht wirklich prägnante Sprache deutscher Ämter. Man hat verstanden, dass etwa der Hinweis "mit einer Ablichtung vorstellig zu werden" bloß bedeutet, dass man eine Kopie dabei haben soll. Und dass eine "Lebensberechtigungsbescheinigung" eine Umschreibung für das Stammbuch ist.
Doch die Bundesagentur für Arbeit (BA) will nicht mehr: Künftig werde sie "bürgerfreundlichere Bescheide" verschicken, teilte die Behörde am Montag mit. Statt seitenlanger Paragraphen-Reiterei soll dann gegenüber Arbeitslosen und Hartz-IV-Empfängern Klartext geredet werden. Man habe sich intensiv auf diesen Schritt vorbereitet – und die neuen Formulierungen sogar in der Praxis getestet.
Noch allerdings ist es zu früh, das Amtsdeutsch auf die Rote Liste zu setzen. Denn BA-Vorstand Heinrich Alt versichert: "DEN optimalen Bescheid gibt es nicht."
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