: … aber nicht gegen Almatow
KARLSRUHE rtr/taz ■ Generalbundesanwalt Kay Nehm wird nicht gegen den ehemaligen usbekischen Innenminister Sakir Almatow wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ermitteln. Das teilte die Behörde gestern mit. Da Strafermittlungen hier angesichts unüberwindbarer Schwierigkeiten von vornherein aussichtslos seien, könne darauf verzichtet werden, hieß es. Die Menschenrechtsorganisationen amnesty international und Human Rights Watch hatten Almatow und 11 weitere Usbeken im Dezember nach dem Völkerstrafgesetzbuch bei der Bundesanwaltschaft angezeigt. Seit dessen In-Kraft-Treten 2002 kann die Bundesanwaltschaft auch schwere Verbrechen im Ausland verfolgen, tut es aber nicht.