: … UND SONST?
+++ Verletzte in angetrunkenem Zustand müssen die Kosten für einen Nottransport ins Krankenhaus in bestimmten Fällen selbst tragen. Im Verwaltungsgericht wiesen die Richter gestern die Klage eines Mannes ab, der juristisch gegen einen Feuerwehrgebührenbescheid in Höhe von 281,43 Euro vorgegangen war. Er könne sich der Bezahlung nicht mit dem Argument entziehen, der Rettungsfahrt widersprochen zu haben, hieß es zur Begründung +++ Im August hat der Einzelhandel einen schwächeren Umsatz verbucht. Um 2,7 Prozent sank er im Vergleich zum Vorjahresmonat +++ Wegen fremdenfeindlicher Beleidigung ist ein 28-Jähriger gestern im Wedding vorübergehend festgenommen worden. Der Mann habe seinen 21-jährigen türkischen Nachbarn verbal angegriffen, als dieser gegen 0.30 Uhr an der Wohnungstür klingelte und den 28-Jährigen bat, leiser zu sein +++ Heute um 13 Uhr wird Richtfest gefeiert in der Wilhelmstraße 54: Der Rohbau für den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist fertiggestellt +++