Geflüchteten mangelt es an psychosozialer Unterstützung im deutschen Gesundheitssystem, zeigt ein aktueller Versorgungsbericht. Nur 3 Prozent der Bedürftigen sind demnach in Behandlung
Seit 2020 sind viele Konversionsbehandlungen verboten, doch nicht alle. Expert*innen fordern strengere Gesetze – und damit mehr Schutz für Betroffene.
Das Bundesverfassungsgericht billigt Psychiatriepatienten, die keine Neuroleptika wollen, ein „Recht zur Krankheit“ zu. Es zählt die Patientenverfügung.
Trans Personen sollen Anspruch auf bestimmte Leistungen bekommen, sagt die Linke Doris Achelwilm. Etwa, um Perücken oder Operationen finanzieren zu können.