Urteil zu Hartz IV und Wohnungskosten Schlechter wohnen Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Klage einer Frau ab. Diese klagte auf die vollständige Übernahme ihrer Unterkunftskosten. Von Christian Rath 14.11.2017
Hartz IV und Wohnkostenübernahme Nur im unteren Preissegment Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf die volle Übernahme von Wohn- und Heizkosten. 14.11.2017