Die Verurteilung Irmgard Furchners wegen Beihilfe zum Massenmord hält. Es ist das erste rechtskräftige Urteil gegen eine zivilbeschäftigte KZ-Mitarbeiterin.
Die Sekretärin des KZ Stutthof darf jetzt laut BGH verurteilt werden. Für den KZ-Kommandanten fanden Richter 1955 vor allem eins: strafmildernde Gründe.
Mit Irmgard F. ist wohl zum allerersten Mal eine KZ-Zivilangestellte zur Rechenschaft gezogen worden. Der Schuldspruch ist in vielerlei Hinsicht bedeutend.
Das Verfahren gegen eine KZ-Zivilangestellte in Deutschland endet mit einem Schuldspruch: Die 97-Jährige habe Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen geleistet.