Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass Influencer*innen grundsätzlich ohne Werbehinweis auf Firmen verlinken können. Es gelten aber Einschränkungen.
Unausgewogene Nahrungsmittel führen oft zu Übergewicht. Weil die Jüngsten besonders beeinflussbar sind, sollte an Kinder gerichtete Werbung verboten werden.