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23.05.2014 , 18:40 Uhr
Kann das rechtens sein?
Wir wählen in 28 Ländern in Europa ein europäisches Parlament. Die Wahl findet in diesen Ländern an verschiedenen Tagen statt.
Bei uns in Deutschland ist es so, dass kurz vor der Wahl keine Prognosen mehr veröffentlicht werden dürfen. Außerdem dürfen Ergebnisse erst veröffentlicht werden NACHDEM die Wahllokale geschlossen wurden.
Fragen:
Welches Wahlrecht gilt auf europäischer Ebene? Dürfen jetzt bereits Ergebnisse, oder quasi als Wahlergebnis ausgegebene Umfragen veröffentlicht werden, obwohl die Wahl in vielen Ländern erst Tage später stattfindet?
Das wäre meiner Meinung nach so, als ob bei der Bundestagswahl die Bundesländer an verschiedenen Tagen wählen, und die Ergebnisse eines Bundeslandes bereits veröffentlicht werden, obwohl andere Bundesländer erst Tage später wählen.
Wenn man unser Wahlrecht auf die Europawahl zum Maßstab nimmt, dann dürften kurz bevor das erste Land wählt keine Prognosen/Umfragen mehr erlaubt sein, und die ersten Hochrechnungen/Ergebnisse dürften erst veröffentlicht werden, wenn die Wahllokale des zuletzt wählenden Landes geschlossen sind.
Ich halte es für unabdingbar, dass ein Parlament an einem Tag von allen Wahlberechtigten gewählt wird. Ansonsten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Abstimmung der später Wählenden durch die Bekanntgabe von Ergebnissen der früheren Teilwahl und deren Kommentierung beeinflusst wird.
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