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17.04.2023 , 06:52 Uhr
Und Kinder mit reiner Körperbehinderung vergisst der Gesetzgeber komplett…. Auch wenn das Kind aus eigener Kraft nicht mal den Kopf heben kann und für jeden Positionswechsel durch die Eltern gehoben werden muss, geht der Pflegegrad nicht über 3 hinaus. Mobilität zählt nur 15% bei der Festsetzung des Pflegegrades. Wenn das Kind nicht psychisch krank ist oder sozial emotional extrem auffällig, gibt es auch nicht mehr Pflegegeld, egal wie anstrengend und aufwändig die häusliche 24/7- Pflege ist.
zum Beitrag12.03.2023 , 08:43 Uhr
Ich habe als studierte Sozialpädagogin drei Jahre über ein Vertretungssystem am Gymnasium als Lehrkraft gearbeitet. Habe von der 5. bis zur 10. Klasse mehrere Fächer unterrichtet und hatte sogar eine Klassenleitung. Der Beruf hat mir viel Freude bereitet und ich wollte gerne einen Quer-/ Seiteneinstieg machen. Das blieb mir verwehrt. Auch eine fachspezifische Weiterbildung (die fachfremden Lehrkräften angeboten wird) hätte ich zwar absolvieren dürfen, hätte anschließend jedoch nur ein Zertifikat bekommen, das mich als Vertretungskraft befugt, dieses Fach zu unterrichten. Nach drei Jahren Unterricht habe ich nun eine Sperre bekommen, damit sich kein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis eingeklagt werden kann… Nochmal komplett neu studieren (BA + MA) plus Praktika und volles Referendariat wurde mir geraten. Die ADD sah keine andere Möglichkeit, mich trotz der Berufserfahrung und der positiven Rückmeldung von Schule, Eltern und Kindern im Schuldienst zu beschäftigen (eine Verbeamtung habe ich gar nicht angestrebt!). So kann man sich die Leute auch vergraulen.
zum Beitrag28.09.2022 , 15:28 Uhr
Immerhin wurden auch Eltern von pflegebedürftigen Kindern genannt. Meist werden wir in solchen Überlegungen nämlich vergessen… Mein Mann und ich können beide nicht voll arbeiten gehen, da die Pflege unseres Kindes zu viel Raum einnimmt. Das Pflegegeld ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein und ein wahrer Hohn, wenn man mal zusammenrechnet, wofür wir ständig noch extra draufzahlen/hinzuzahlen sollen. Und im Alter bekommen wir dann die doppelte Quittung: eine winzige Rente, plus es gibt dann niemanden aus der Familie, der uns pflegen/versorgen könnte…
zum Beitrag03.03.2022 , 19:02 Uhr
Den letzten Abschnitt haben Sie sehr gut formuliert! Das spricht mir aus dem Herzen!
zum Beitrag