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07.08.2014 , 13:53 Uhr
Soweit mir bekannt ist kann ein/e nicht-deutsche/r BürgerIn sehr wohl nach drei Jahren Ehe abgeschoben werden (bzw. der Aufenthaltstitel verweigert werden) - auch werden Trennungsjahre dementsprechend angerechnet und gelten nicht als Ehejahre (sonst würde das Wort Trennung ja nicht drin vorkommen). Nach drei Jahren ist man lediglich dazu berechtigt bei noch bestehender Ehe und den entsprechenden Einkommensverhältnissen eine permanente aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Wenn die entsprechenden finanziellen Mittel nicht zur verfügung stehen wird der Afenthaltstitle um 5 Jahre verlängert. Wenn die Ehe nach drei Jahren nicht mehr besteht muss ein Aufenthalt beantragt werden, der sich nach den eigenen Einkommensverhätnissen und einem Arbeitsvertrag/bürgen etc. (stark vereinfacht beschrieben) richtet. Bei gewalttätigen Ehen, in denen Vergewaltigungen vorkommen gehe ich nicht davon aus, dass das eine Schwierigkeit für die Frau sein könnte es nachzuweisen. So wie in den Soaps ist es eben auch nicht - bei denen alle eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung bekommen, die drei Jahre Scheinehe geschafft haben.
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