Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
12.01.2022 , 15:31 Uhr
Das Ganze sieht nach einem Arbeitsunfall aus. Sollte die Verunfallte nicht "Selbstständig" sein (und damit nicht über eine BG abgesichert), ist vermutlich ihre Berufsgenossenschaft für die Kostenübernahme zuständig. Die zuständige Berufsgenossenschaft muss ihr, ihr Arbeitgeber nennen. Die Berufsgenossenschaft geht üblicherweise bei Fremdverschulden in Vorleistung, und versucht dann das Geld beim Verursacher einzutreiben.
zum Beitrag