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27.11.2021 , 08:00 Uhr
In der Regel haben Kinder die Partnerschaftsgewalt vor der Trennung aber mitbekommen. Auch psychische/emotionale in Form von offen zur Schau getragenem Hass, Abwertungen, Geschrei, Türenknallen, unkontrollierten Wutanfällen des anderen Elternteils. Das hat ihnen Angst gemacht. Die Intensität, die Bedrohlichkeit, die davon ausgeht. Die miterlebte Gewalt.
Jedes Mal, das sie also mit dem ängstigenden Elterteil Umgang haben kommt das bewusst oder unbewusst wieder hoch. Heißt dann "Retraumatisierung". Besonders auch, weil nach einer Trennung nicht alle Beteiligten plötzlich total sachlich und einsichtig sind und deshalb ihre Haltung zum jeweils anderen für die Kinder nicht erkennbar ist.
Meine Tochter zum Beispiel hatte immer Angst, dass der Papa mir was tut, wenn sie nicht macht, was er will (das hat sie so geäußert). Ich hoffe natürlich, dass sie da "nur" negative Schwingungen mißinterpretiert hat. Aber selbst wenn: für das betroffene Kind war das schlimm, egal wie es gemeint war. Sie hat Schlafstörungen und Ängste entwickelt. Hat sich nichts mehr zugetraut. Konkret: über Jahre (6 - 9) waren vorher absolut unproblematische Übernachtungen bei ihren Freunden oder Großeltern nicht mehr möglich, weil sie panisch wurde. Auch im Freizeitbereich tagsüber hat sie sich im Vergleich zu vorher extrem zurückgezogen.
Ich finde es wichtig und richtig, dass Kinder und Eltern nach Trennung Kontakt miteinander haben. Die Frage ist immer, wessen Wohl beim Umgangsrecht im Mittelpunkt steht. Meine Tochter wurde zu den Umgängen von einer Familienrichterin angehört, der sie höflich erklärt hat, in welchem Umfang Umgang für sie in Ordnung wäre. Das hat die Richerin so dokumentiert. Außerdem, dass keinerlei Beeinflussung durch die Mutter zu erkennen gewesen sei. Nach Beeinflussung durch den Umgangselternteil wird immer nicht gefragt. Entschieden hat die Richerin dann Umgang im Umfang wie vom Vater gewünscht, deutlich länger als vom Kind für machbar empfunden. Da müsse sie durch. S.o.
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