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20.07.2021 , 19:43 Uhr
Diese Diskussion läuft meistens falsch. Es besteht nämlich die Gefahr, dass zwar Suizid verhindert wird, aber die Menschen dann in einem unerträglich leidvollen Leben „gefangen” sind. Statt dessen muss es darum gehen, die Gründe für den Suizidwillen bzw. das Leid zu beseitigen. Wenn ein Mensch dann aber trotzdem sterben will und es sich gut überlegt hat, soll man ihn lassen bzw. Suizidhilfe anbieten, damit er es nicht auf eine qualvolle Weise machen muss. Im Gefängnis wird nämlich in der Regel nicht die Helium-Methode verwendet, sondern die Leute erhängen sich oft.
Es ist auch zu bedenken, dass es wohl ein Vielfaches von Menschen gibt, die beim Suizidversuch gescheitert sind oder einen Versuch unternehmen möchten, aber nicht genau wissen, wie sie es machen sollen. Da könnte es eine Menge stilles Leid geben.
Im Übrigen ist der pauschale Verweis auf die Fürsorge- und Schutzpflicht spätestens seit dem Urteil des BVerfG nicht mehr ganz korrekt. Für freiverantwortliche Menschen ist Suizid ein Grundrecht. Eine Lebenspflicht wäre eine Menschenwürdeverletzung.
Die Schweizer Diskussion über assistierten Suizid für Häftlinge wird noch nach Deutschland kommen.
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