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17.07.2021 , 15:13 Uhr
Die Handreichung des LfDI zeigt vor allem, dass sie von Leuten geschrieben wurde, die selber vermutlich noch nie eine Onlineprüfung gestellt und beaufsichtigt haben. So soll Screen Sharing unzulässig sein. Na toll: Dann können die Studierenden beliebige Hilfsmittel nutzen und beliebig mit anderen chatten und keiner kann das einsehen. Eine klare Erleichterung für Täuschungshandlungen im Vergleich mit einer klassischen Präsenzprüfung. In der Konsequenz wird das dazu führen, dass es statt schriftlicher Onlineprüfungen eben mehr Hausarbeiten (ohnehin unkontrolliertes Szenario mit komplexerer Aufgabenstellung) und mündliche Prüfungen (mit Antworten in Echtzeit - vom nicht einsehbaren Teleprompter?) geben wird. Online-Klausuren sind damit dank Datenschutz(beauftragten) gestorben.
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