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11.11.2021 , 12:33 Uhr
Warum sollte es für den Inhalt des Artikels irgendeine Rolle spielen, ob der Author mal als Kellner gearbeitet hat oder nicht? Der ist Journalist, der darf sogar über Politiker schreiben, ohne vorher Berufserfahrung auf dem Feld gesammelt zu haben.
zum Beitrag16.07.2021 , 14:01 Uhr
Bitte ebenso beachten: Erst informieren, dann posten.
Es geht hier um Straftatbestände, nicht um einzelne "dumme" Bildchen. Wer volksverhetzende Inhalte bzw. solche, die "Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verwenden, postet, macht sich strafbar im Sinne von § 130 StGB. Das gilt auch für das Weiterleiten, und auch allein den Fakt, dass so ein Inhalt auf das eigene Handy heruntergeladen wurde. Ist z. B. auf WhatsApp der Default. Wenn man meint, es ist nichts dabei, sich diese dummen Bildchen mal anzuschauen, dann hat man höchstwahrscheinlich schon gegen das Gesetz verstoßen.
Eine Person, die sich jahrelang in einem solchen Chat aufhält, kann außerdem mit vollem Recht als rechtsradikal bezeichnet werden - als was denn sonst?
(...)
Der Kommentar wurde bearbeitet.
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