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15.07.2014 , 17:29 Uhr
... Fortsetzung meines vorausgegangenen Kommentars:
Mit dem (...) Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichnungen (MarkenG) wird der Begriff der Marke gesetzlich in § 3 Abs. 1 MarkenG wie folgt definiert:
„Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“ (§ 3 Abs. 1 MarkenG)
In einem Urteil aus dem Jahr 2005 stellt der Europäische Gerichtshof fest:
„Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren und Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden.“
Man fragt sich allerdings, ob die Anwälte, die nach Frau Hannemanns eigenen Worten ihr geraten haben, zum angeblichen Persönlichkeitsschutz, das Markenrecht zu vergewaltigen - ob die das tatsächlich gelesen haben.
Und ehrlich gesagt, für mich persönlich klingt die jetzt eilig nachgereichte Zurückweisung eines wirtschaftlichen Interesses an der Marke "Hartz IV Rebellin" nicht überzeugend glaubhaft. Das gilt umso weniger als sie unter Info auf Ihrer FB-Seite mit Adresse und Namen und "coaching & teaching". Sollte vielleicht dieses "coaching & teaching" zukünftig unter dem Markennamen "Hartz IV Rebellin werbewirksam firmieren?
Brigitte Vallenthin
Sprecherin
Hartz4-Plattform
die Hartz IV Lobby
zum Beitrag15.07.2014 , 17:26 Uhr
Liebe taz-Redaktion, lieber Gernot Knödler,
nun begleitet mich die taz schon seit 30 Jahren - erstmals als ich als Sprecherin der Bürgerinitiative Rettet den Wald mit KPK durch den sterbenden Rhönwald ging - die Hektik des digitalen Zeitalters war noch nicht geboren und sie Herr Knödler möglicherweise auch noch nicht im politischen Geschäft. Später habt Ihr mir - als ich als Vorstandsmitglied des BBU und Sprecherin der Bürgerinitiative "Leben ohne Atom" wegen SPD-Intrigen zurücktrat - einen ehrenvollen Abgesang intoniert.
Da fällt es mir jetzt besonders schwer, hier die auch noch mit dem Panther-Preis vergoldete Ehrerbietung für Inge Hannemann zu lesen, die den Tenor des mir vorausgegangenen Kommentars von den tumben, vom Hass getriebenen "Hartzer" bestärkt.
Sie irren, Herr Knödler, es sind nicht nur die Zitierten sondern sehr, sehr viel mehr Betronnene - und die Zahl steigt ständig weiter an - die Kritik an Frau Hannemann üben, die Leider im Nachgang zu meinem - ihr ausdrücklich persönlich zugestellten Offenen Brief - einen öffentlichen Diskurs mit mir ablehnte, mit der FB-Bemerkung, dass sei doch "immer dieselbe Leier". Hier lässt sich der von mir als Vertreterin der Bürgerinitiative "Hartz4-Plattform" ohne Hass aber mit vielen Fragen versehene Brief nachlesen: http://www.hartz4-plattform.de/2013/10/offener-brief-an-jobcenter-mitarbeiterin-inge-hannemann/
Und noch was: Es bedarf keineswegs der richtigen Feststellung eines Anwalts in Ihrem Beitrag, um zu erkennen, dass auf diesem Wege Persönlichkeitsschutz garantiert nicht zu erreichen ist. Dafür braucht man nur lesen und einige wenige graue Zellen bewegen zu können. Wikipedia fasst das Wesentliche so zusammen:
Das Markenrecht der Bundesrepublik Deutschland ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützt. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz.
Fortsetzung folgt ...
zum Beitrag