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03.05.2021 , 15:55 Uhr
Für einen Außenstehenden ist es unmöglich, ohne genau Aktenkenntnis zu wissen, was den Inhalt und die Probleme eines Strafverfahrens ausmacht. Insoweit ist also auch in Bezug auf den gegenüber Herrn Dettmar gemachten Vorwurf äußerste Zurückhaltung geboten. Es ist für mich allerdings nicht nachvollziehbar, weshalb ein Familienrichter eine solche Entscheidung traf, denn zum einen ist das Familiengericht nur in ganz besonderen Fällen sachlich zuständig und zum anderen hat das Familiengericht keinerlei Kompetenz, Verwaltungsbehörden - also etwa Schulen - zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen zu bestimmen. Aus der Sicht eines fernerstehenden Zeitungslesers scheint mir die Entscheidung des AG Weimar eine ganz deutliche Überschreitung der gerichtlichen Kompetenz zu sein; eine bewußte Überschreitung der richterlichen Kompetenz stellt aber einen klaren Fall der Rechtsbeugung mit allen ihren einschneidenden Konsequenzen dar.
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