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23.10.2014 , 20:35 Uhr
Die rechtliche Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erfolgt in Deutschland über das Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit der Oberflächengewässerverordnung. Wer sich diese Werke durchliest, gelangt rasch zu den möglichen Ausnahmentatbeständen: (1) Übergeordnetes öffentliche Interesse (die Gründe für die nachteilige Veränderung des Gewässers müssen von übergeordnetem Interesse sein bzw. der zivilisatorische Nutzen der Veränderung muss den Nutzen der Verwirklichung der Bewirtschaftungsziele übertreffen, (2) Alternativenprüfung (es darf keine andere Lösungsoption vorliegen, die wesentlich geringere nachteilige Umweltauswirkungen hat, technisch durchführbar ist und nicht unverhältnismäßige Kosten verursacht), (3) Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen (es sind alle praktisch geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um jede nicht nur unerhebliche nachteilige Veränderung der Gewässerverhältnisse tatsächlich wirksam zu verhindern). Im Hinblick auf die Vertiefung und Verbreiterung der Elbfahrrinne (sowie die der Weser) ist bzgl. (1) festzustellen, dass sich öffentliches Interesse an volkswirtschaftlichen und nicht rein betriebswirtschaftlichen Betrachtungen misst; zu (2) Hafenkooperationen sind zielführend und verhältnismäßig und zu (3) alle Eingriffe in die aquatische Umwelt (z.B. der Verlust von Flachwasserzonen) müssen wirkbezogen gemindert (ausgeglichen) werden, d.h. der Ankauf einer „netten Blumenwiese“ ist substanzlos.
zum Beitrag26.07.2014 , 09:50 Uhr
Die in den Sommermonaten in der Tideelbe auftretenden Sauerstoffmangelsituationen stellen auf dramatische Weise den Beleg für die unzureichende Gewässergüte dar. Unter naturnahen Verhältnissen würden die Süßwasseralgen erst im Mündungsbereich der Elbe absterben, da dort der Salzgehalt für diese Arten dann zu hoch wird. Dass sie bereits im Hamburger Hafen verfrüht absterben, liegt daran, dass hier der seeschifftiefe Bereich beginnt. Dies hat zur Folge, dass aufgrund der turbulenten Strömungsverhältnisse und der Unfähigkeit der Algen sich aktiv an der Gewässeroberfläche zu halten, diese zu lange in nicht mehr ausreichend lichtdurchfluteten Wasserschichten verweilen. Ihre Photosyntheserate sinkt unter ein kritisches Maß, sie sterben ab und werden unter Sauerstoffverbrauch von Mikroorganismen abgebaut. Je wärmer das Gewässer ist, umso schneller geschieht dies. Je weniger Wasser aus der Mittelelbe in die Tideelbe strömt, umso größer ist die Aufenthaltszeit des Wassers im Hafenbereich. Alles zusammen führt zu den derzeit katastrophalen Bedingungen für Fische. Dieser unzureichende ökologische Zustand darf sich nicht nur nicht noch weiter verschlechtern, im Gegenteil: Sowohl die europäische Wasserrahmenrichtlinie als auch das deutsche Wasserhaushaltsgesetz schreiben vor, dass die Gewässer hin zu einer guten Qualität zu entwickeln sind. Hiervon sind wir in der Tideelbe noch weit entfernt.
zum Beitrag24.07.2014 , 20:09 Uhr
Bereits im Vorwege musste der Planfeststellungsbeschluss dreimal substanziell nachgebessert werden. Ohne diese Korrekturen wäre das Verfahren vor Gericht gescheitert. Dass nunmehr während der Verhandlung nochmals gravierende Fehler seitens der Antragsteller und der Genehmigungsbehörden eingestanden werden mussten, ist ein Armutszeugnis. Gleichzeitig wird hierdurch aber auch deutlich, unter welchem immensen Druck seitens der Politik und der Hafenlobby die Behördenvertreter offensichtlich stehen. Ungenehme Fachinhalte wurden versucht, bis zu Letzt zu verbergen. Gut, dass dieser massive Missstand jetzt ans Tageslicht gelangt ist.
zum Beitrag18.07.2014 , 12:40 Uhr
... noch schneller war nur VERKEHRSFRITZE, der es wieder geschafft hat, ohne Sachinhalte seine Meinung zu platzieren - in "guter" Tradition zu den Hafenlobbyisten, die nur auf politische Willensbildung setzten anstelle auf seriöse Planfeststellung.
zum Beitrag13.07.2014 , 14:16 Uhr
Ein bemerkenswertes Demokratieverständnis, das VERKEHRSFRITZE an den Tag legt. Die rechtliche Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses ist nicht nur legal sondern legitim. Wenn die Antragsteller so sicher sind, alle Punkte hinreichend bedacht zu haben, dann können sie beruhigt die kommenden Tage abwarten. Ansonsten sollten sie sich fragen, ob ihr bisheriges Handeln fahrlässig oder grob fahrlässig war.
zum Beitrag12.07.2014 , 11:45 Uhr
Unabhängig davon, ob die ökologischen Auswirkungen der neuerlichen Fahrrinnenvertiefung und Fahrrinnenverbreiterung - kurz "Elbvertiefung" - als Drama oder Peanuts anzusehen sind, mangelt es bei diesem Verfahren massiv an Transparenz. Die Hafenlobbyisten (z.B. Handelskammer, Unternehmensverband Hafen Hamburg) sind mit ihrer ätzenden Kritik an den Naturschutzverbänden weit über das Ziel hinaus geschossen. Sie hätten besser daran getan, nicht allein auf die politische Willensbildung zu setzen sondern belastbare Bedarfsnachweise und nachvollziehbare Alternativenprüfungen von den Vorhabensträgern zu fordern. Auch die Beschaffung von willfährigen Gutachtern, die alle negativen Auswirkungen klein schreiben, ist kurzsichtig. In den kommenden zwei Wochen wird dies alles vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hoffentlich zur Sprache kommen. Als steuerzahlender Bürger bin ich es leid, erst eine Milliarde Euro für den Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven zu bezahlen, dann eine weitere knappe Milliarde Euro für die Elbvertiefung und schließlich rund eine halbe Milliarde Euro für die Weservertiefung. Ich erwarte, dass die Bundesregierung auf eine nationale Hafenkooperation zwischen den drei großen deutschen Seehäfen (Wilhelmshaven, Bremerhaven, Hamburg) besteht. Ohne das Arbeitsplätze in Deutschland (!) verloren gehen, können auf diese Weise immens Kosten eingespart und die Natur geschont werden.
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